Häufige FRAGEN rundum

KSG-Solar-Anlagen

Allgemein

Photovoltaik beschreibt die Umwandlung von Sonnenenergie in elektrischen Strom.

Der französische Physiker Alexandre Edmond Becquerel entdeckte bereits im Jahr 1839 den photoelektrischen Effekt. Die erste technische Anwendung wurde Ende der 1950er Jahre in der Satellitentechnik gefunden.

Für die Umwandlung von Sonnenenergie werden Solarzellen benutzt, die zu so genannten Solarmodulen verbunden werden. Solarzellen bestehen in den allermeisten Fällen aus Silizium, das in nahezu unbegrenzter Menge verfügbar ist.

Für eine Photovoltaik-Anlage werden jeweils mehrere Solarmodule zu sogenannten Strings verschaltet.

Die gesamte Anlage wird idealerweise so ausgerichtet, dass der optimale Sonnen-Einstrahlungswinkel und damit der höchstmögliche Energieertrag über das Jahr erzielt werden kann. Besonders hohe Wirkungsgrade erzielen Nachführsysteme, die durch eine Bewegung mit dem Tagesverlauf die Ausrichtung der Solarzellen dem aktuellen Sonnenstand anpassen.

Wechselrichter wandeln die von den Solarzellen erzeugte Gleichspannung in Wechselspannung um. Der erzeugte Strom kann entweder vor Ort genutzt, gespeichert oder in das Stromnetz eingespeist werden.

Der Gesamtwirkungsgrad einer Photovoltaik-Anlage ist abhängig von verschiedenen Faktoren. Im Vordergrund stehen insbesondere die optimale Ausrichtung, die sorgfältige und fachmännische Installation sowie die Qualität und Effizienz der verwendeten Komponenten.

Aufgrund der hohen Rentabilität von Solaranlagen wird die Finanzierung gerne und unkompliziert von Kreditinstituten übernommen.

Dabei sind die Vergütungen für Solarstrom so hoch, dass sich sogar explizit eine Kreditfinanzierung empfiehlt. Nur ein geringer Teil – häufig nicht mehr als 10 % der Investitionssumme – sollte über Eigenkapital finanziert werden. Und auch dieser Anteil ist nur vorübergehend angelegt. Über Solarstromerträge und projektbezogene Steuererstattungen kann das eingesetzte Kapital in geringer Zeit zurückgewonnen werden.

Solaranlagen amortisieren sich in wenigen Jahren. Danach sind die Erträge das reines Zusatzeinkommen des Anlagenbesitzers oder Solarpark-Investors.

Durch die langjährige Erfahrung der Kirchner Solar Group hat das Unternehmen konstruktive Partnerschaften mit finanzierenden Banken aufbauen können. Dies kommt der professionellen und reibungslosen Realisierung der Projekte unserer Kunden zugute.

Wird Solarstrom dem öffentlichen Stromnetz zugeführt, so stehen dem Betreiber in Deutschland gesetzlich festgelegte Vergütungen zu. Die aktuelle Gesetzeslage inklusive der geltenden Vergütungssätze erläutern unsere Mitarbeiter auf Anfrage gern. Die Vergütung pro Kilowatt-Stunde wird anhand des Inbetriebnahme-Datums sowie anhand der Art und der Größe der Anlage definiert. Dachanlagen werden zum Beispiel höher vergütet als Freiflächenanlagen, kleine Dachanlagen bis zu einer bestimmten Leistungsgrenze prozentual höher als große.

Eine detaillierte und individuelle Planung kann dementsprechend nicht nur zur Qualität der Anlage sondern auch zur Ertragsmaximierung beitragen. Die Kirchner Solar Group unterstützt ihre Kunden neben der Projektierung deshalb zusätzlich bei der Ertragsanalyse und übernimmt die Formalitäten mit dem zuständigen Energieversorgungsunternehmen.

Durch das EEG besonders gefördert wird der Eigenverbrauch von selbst produziertem Solarstrom. Dahinter steht das Ziel, die Energieversorgung in Deutschland dezentraler zu gestalten und die Verbraucher unabhängiger zu machen.

Die durch die Energiekonzerne vorgegebenen Strompreise werden in den kommenden Jahren voraussichtlich kontinuierlich steigen. Mit eigenem Solarstrom spart der Anlagenbesitzer nicht nur die steigenden Energiekosten, sondern erhält zusätzlich eine staatlich festgelegte Vergütung.

In der Summe ist der Eigenverbrauch von Solarstrom betriebswirtschaftlich sogar noch interessanter als die Einspeisung in das öffentliche Stromnetz. Eine individuelle Analyse des Eigenbedarfs bieten wir unseren Kunden als zusätzlichen Service.

Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG). Mit der EEG-Umlage wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. Betreiber von Erneuerbare Energien-Anlagen, die Strom in das Netz der öffentlichen Versorgung einspeisen, erhalten dafür eine festgelegte Vergütung. Die Übertragungsnetzbetreiber (ÜNB) verkaufen den eingespeisten Strom an der Strombörse. Da die Preise, die an der Börse erzielt werden, unter den gesetzlich festgelegten Vergütungssätzen liegen, wird den ÜNB der Differenzbetrag erstattet. Dieser Differenzbetrag (abzüglich eines Zuschusses aus dem Bundeshaushalt) wird durch die EEG-Umlage auf die Stromverbraucher umgelegt. Grundsätzlich müssen alle Stromverbraucher die EEG-Umlage bezahlen. Sie ist Teil des Strompreises. Ab dem 1. Januar 2023 soll die EEG-Umlage vollständig aus dem Bundeshaushalt finanziert werden. Ab diesem Zeitpunkt wären dann alle Stromverbraucher vollständig von der Finanzierung der EEG-Umlage befreit.

(Quelle: https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/eeg-umlage-faellt-weg-2011728)

Sie möchten mit einer eigenen Photovoltaik-Anlage Strom erzeugen? Nutzen Sie Fördermittel des Staates. Die KfW fördert Ihre Photovoltaikanlage – weitere Infos finden Sie auf:

Link: https://www.kfw.de/inlandsfoerderung/Privatpersonen/Bestandsimmobilie/Energieeffizient-Sanieren/Photovoltaik/

01. Analyse

  • Identifizierung und fachmännische Einschätzung geeigneter Dach- oder Freiflächen
  • Verschattungsanalyse
  • Bestimmung von Lage und Größe der nutzbaren Fläche
  • Festlegung Modultyp, Wechselrichter, Unterkonstruktion und Montageart
  • Ertrags- und Wirtschaftlichsprognose
  • Prüfung von Fördermöglichkeiten und Sicherung der Anlagenfinanzierung
  • Bestimmung des möglichen Einspeisepunkts, gegebenenfalls Abwicklung eines Gestattungsvertrags mit Grundstückseignern benachbarter Flurstücke, wenn diese für die Einspeisung überquert werden müssen.
  • Netzverträglichkeitsprüfung und Einholen einer Einspeisezusage

02. Umsetzung

  • Planung und Abstimmung Bauablauf, Bestellung der Komponenten
  • Einreichung einer Bauanzeige beim zuständigen Bauamt
  • Anlieferung der Module durch Modulhersteller bzw. –Lieferanten
  • Installation Montagesystem und Module
  • Verschaltung der Module, Installation Wechselrichter und Hauptschalter, Übergabepunkt Wechselstrom, Installation – Wechselstromzähler
  • Abnahme der elektrischen Einrichtungen zur Einspeisung ins Netz durch Netzbetreiber
  • Zusammenstellung der Dokumentation
  • Netzanschluss und Bauabnahme

03. Service

  • Anfertigung eines technischen Gutachtens von einem TÜV-Gutachter oder Sachverständigen für Photovoltaikanlagen
  • Überwachung, Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Service der Anlagen
  • Kaufmännische Verwaltung des Projektes

Ein guter Wartungsvertrag für Solaranlagen wird im optimalen Fall durch eine hochwertige Versicherung ergänzt. Diese sollte nicht nur die Anlage selbst, sondern auch etwaige Ertragsausfälle oder Ansprüche aus Haftpflicht-Schäden fremden Eigentums absichern.

In Anbetracht der Bandbreite möglicher Schadensursachen für Photovoltaik-Anlagen und des hohen Wertes einer Anlage, empfiehlt sich wie bei einem neuen Auto eine Art Vollkasko-Versicherung. Diese „Allgefahrenversicherung“ deckt sämtliche vorhersehbaren und unvorhersehbaren Schäden der Anlage ab.

Kunden der Kirchner Solar Group erhalten für ihre Anlagen auf Wunsch einen umfassenden, hochwertigen Versicherungsschutz, der auf Basis unserer langjährigen Erfahrung in enger Zusammenarbeit mit dem Versicherer speziell für Photovoltaik-Projekte entwickelt wurde.

Die Service-Elemente werden bedarfsgerecht in unterschiedlicher Zusammenstellung über drei Versicherungs- und Serviceverträge angeboten, zwischen denen Sie als Kunde frei wählen können: Service-Paket 1, 2 oder 3

Steuerinfos

Grundsätzlich hat der Anlagenbetreiber den Betrieb der Photovoltaikanlage gegenüber dem Finanzamt anzuzeigen. Hierzu muss ein Fragebogen zur steuerlichen Erfassung beim FA eingereicht werden. Unter dem nachfolgenden Link finden Sie ein Blanko Formular sowie ein Muster. Das FA erteilt dem Anlagenbetreiber eine Steuernummer, sofern ihm aus anderen gewerblichen Tätigkeiten noch keine zugeteilt wurde.


Der Investitionsabzugsbetrag im Zusammenhang mit der Anschaffung einer Photovoltaikanlage ermöglicht es Kleinunternehmern (Gewinn im Jahr der Rücklagenbildung unter 100.000 €) außerbilanziell maximal 40% der geplanten Investition (Kosten der Photovoltaik-Anlage) abzusetzen.

Der Investitionsabzug wird einmalig durchgeführt und mindert die Berechnungsgrundlage der Abschreibung. Die Abschreibung basiert auf dem sich nach Verrechnung des Investitionsabzugsbetrages ergebenden Wertes. Es muss die Anschaffung eines Wirtschaftgutes in den folgenden drei Jahren nach Abzug des Investitionsabzugsbetrages geplant sein.

Gewerbesteuer wird derzeit erst ab einem gewerblichen Gewinn über 24.500,- € / Jahr fällig. Sofern die gewerblichen Einkünfte nur aus dem Betrieb der Photovoltaik rühren, bleiben Anlagenbetreiber bis weit über 10 kWp unter diesem Freibetrag.

Wir möchten darauf hinweisen, dass unsere steuerlichen Informationen nur einen Überblick verschaffen sollen und keinesfalls das Gespräch mit Ihrem steuerlichen Berater ersetzt. Alle Angaben wurden nach bestem Wissen sorgfältig geprüft. Eine Gewähr, insbesondere für die Gestaltung im Einzelfall, kann aber nicht übernommen werden.

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